Die Anzeige
Sprung
zur aktuellen Entscheidung
(
Ein Tatsachenbericht in
4 Akten von Jörg Steilner
)
1.
Akt
Am
Donnerstag, den 23. März 2000, öffne ich ahnungslos den Briefkasten und
entnehme ihm meine Post. Darunter finde ich einen Brief mit dem Absender
„Polizeipräsidium Bonn“ Ich mach das „Ding“ auf und lese mit großem
Erstaunen:
„Ermittlungsverfahren
wegen Verdacht des Verbreitens von Schriftstücken mit fremdenfeindlichem
Inhalt"
Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter, am 30.03.2000 im Polizeipräsidium
Bonn
UA Staatsschutz
/
KK 1 .
Ich
denke ich spinne !!
Was soll ich gemacht haben ??
Ich überlege fieberhaft was die von mir wollen.
Langsam
dämmert es mir. In der Lachparade 1 steht doch seit Dez. 98 so ein als Behördenkarikatur
gekennzeichneter „Asylantrag“.
Ob das der Stein des Anstoßes ist ?
Aber
gerade dieser „Comic - Beitrag“ ist doch extra durch den vorgeschalteten
Hinweis als
nicht ernstgemeinter Spaß zu erkennen.
Weil
ich niemanden zu nahe treten möchte (Meine Homepage dient ausschließlich der
humorvollen Unterhaltung) habe ich den Beitrag sofort gelöscht.
2. Akt
(30.03.2000 Polizeipräsidium
Bonn)
Nachdem
der Pförtner meine Personalien aufgenommen, meinen Personalausweis kontrolliert
und einen Passierschein ausgefüllt hat, begebe ich mich in diesem riesigen
Labyrinth auf die Suche nach der Abteilung Staatsschutz. Dort endlich angekommen
frage ich nach dem Herrn „X“ (Der
echte Name ist der Redaktion bekannt).
Ich
darf dann auf dem Flur warten, und nach 5 Min. kommt Herr X, und bittet mich ins
Vernehmungszimmer. Nachdem er meine
Personalien aufgenommen, meinen Personalausweis kontrolliert und meinen
Passierschein abgezeichnet hat, kommt er zur Sache. Er zeigt mir eine Kopie des
„Asylantrages“ (also doch !!)
Auf
meine Frage, ob er dieses „Schriftstück“ selber von meiner Homepage gesaugt
hätte, oder ob mich jemand angezeigt hätte, bekam ich folgende Antwort.
Wenn
er diesen „Asylantrag“ direkt auf den Tisch bekommen hätte, dann wäre er
schon längst mit einem Durchsuchungsbefehl bei mir zu Hause gewesen und hätte
meinen PC beschlagnahmt. Außerdem hätte er meine Homepage vom Provider
(T-Online) sofort löschen lassen.
(Autsch das hat gesessen).
Aber
er habe „nur“ von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf den Auftrag bekommen
die Vernehmung durchzuführen, und das kam so:
Akt
2a)
Im
Januar 2000 hatte ein Schulklasse der Realschule Dormagen das Thema
„Asylanten“.
Da
unserer heutige Jugend mit dem Internet vertraut ist, bediente sich einer der
Schüler einer Suchmaschine und ließ nach „Asyl“ suchen. Auf die weise fand
er meinen Comic – Beitrag. Allerdings anscheinend ohne den Zusammenhang zu
kennen oder den Hinweis
gelesen zu haben.
Der
Asylantrag muss
ihm gefallen haben, denn er druckte ihn aus und verteilte Kopien in der Schule.
Eine dieser Kopien erreichte dann auch irgendwann die Lehrerin und die (was soll
Sie auch anderes machen) war total empört und erstattete Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Akt
2b)
Der
zuständige Staatsanwalt veranlasste
sofort die Überprüfung meiner Homepage.
Der
Sachbearbeiter muss
wohl viel Spaß auf meiner Homepage (1624 Seiten) gehabt haben, denn es dauerte
2 Monate bis der „Fall“ beim Staatsschutz in Bonn landete. Weil er nichts
strafrechtliches mehr finden konnte, hat er alle Seiten ausgedruckt auf denen
mein Foto zu sehen war. Sogar das
Bild von meinem Auto (mit Kennzeichen) wurde
der Akte beigefügt.
Ausdrucke von der Lachparade oder von dem Hinweis
waren leider nicht dabei.
3.
Akt
(Die Vernehmung)
Der
Beamte „X“, der selber, wie er mir sagte, noch nie auf meiner Homepage war,
ließ sich von mir den Sachverhalt erklären. Ich erläuterte ihm den Aufbau der
Lachparade und das niemand auf meiner Homepage den Asylantrag sehen könnte,
ohne vorher den dazugehörigen Hinweis
zu lesen. Wenn jemand den Asylantrag jedoch als Kopie verteilt, ohne den Hintergrund zu
kennen, dann ist das eine böswillige Unterstellung von Fremdenfeindlichkeit,
gegen die ich mich auf das schärfste verwehre.
Der
inzwischen sehr nette Beamte (er hatte inzwischen anscheinend gemerkt, das ich kein „rechtsradikaler – Rassist“ bin)
nahm das alles zu Protokoll. Den Hinweis
(den ich vorsichtshalber kopiert hatte) legten
wir mit zu den Unterlagen.
Dann
teilte er mir mit, dass
die „Sache“ nun zurück an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gehe.
Er
vermute das die das Verfahren einstellen werden. (Hoffen
wir es )
4.
Akt (Die Entscheidung
des Staatsanwaltes)
Heute,
den 21.08.2000 kam der langersehnte Brief von der Staatsanwaltschaft
!!
Das
Verfahren wurde eingestellt !!
(Die Vernunft hat gesiegt)
Vielen
Dank an euch alle, die ihr mich mit euren E-Mail´s
und Gästenbucheinträgen unterstützt habt.
******************************************************
Schlussbemerkung meinerseits
Also wenn alles so Bierernst genommen wird, dann müsste
Harald Schmidt
(wegen seiner Polenwitze) schon seit Jahren im Knast sitzen.
Eure Meinung dazu würde mich brennend Interessieren
Ansonsten wünsche ich euch viel Spaß mit meiner Lachparade
Herzlichst euer Jörg